Zum Inhalt springen
MaKo Clarify

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, B2B-Ausschluss & Vertragssprache

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der G-CAP (Inhaber: Oliver Grubb, nachfolgend „Anbieter“), die über die SaaS-Plattform MaKo Clarify (nachfolgend „Plattform“) sowie verknüpfte Subdomains abgeschlossen werden.
  2. Ausschließliches B2B-Angebot: Das Angebot der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (z. B. Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, IT-Systemhäuser, Unternehmensberatungen). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand & Funktionsweise der Plattform

  1. Der Anbieter stellt über MaKo Clarify eine automatisierte Software-as-a-Service-Plattform bereit, die regulatorische Veröffentlichungen (u. a. BDEW-Mitteilungen, BNetzA-Beschlüsse) aggregiert, analysiert und auf Basis der vom Kunden gewählten Konfigurationsparameter (z. B. Unternehmensgröße, Sparten, Marktrollen, IT-Systeme, Detailtiefe) individuelle Formatwechsel-Konzepte, Mitteilungsberichte und Datenanalysen in digitalen Formaten (insb. PDF) generiert.
  2. Die konkreten Leistungsmerkmale, Lieferobjekte (z. B. Management Summary, Fristenübersichten, IT-System-Basisdaten, Testfall-Matrizen) sowie die Preisstaffelung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Bestell-Wizard zum Zeitpunkt der Bestellung.
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der automatisiert generierten Dokumente im Kundenportal oder per Download-Link. Eine individuelle juristische, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistung.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung & Angaben des Kunden

  1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Erstellung eines Kundenkontos. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen (insbesondere Unternehmensname, Vertretungsberechtigte, USt-IdNr. und Rechnungsadresse).
  2. Die Präsentation der Pakete und Module auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
  3. Durch das Durchlaufen des Bestell-Wizards und das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot für das gewählte Konzept-Paket ab.
  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder das generierte Konzept direkt im Kundenbereich zur Verfügung stellt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 % MwSt.).
  2. Die Preisberechnung erfolgt dynamisch anhand der vom Kunden gewählten Auftragsparameter.
  3. Dem Kunden stehen die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung (insbesondere Stripe Checkout [Kreditkarte, Giropay, SEPA] sowie Vorkasse / Banküberweisung). Bei Auswahl von Vorkasse erfolgt die Freischaltung des Downloads erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters.
  4. Sämtliche Nutzungs- und Lizenzrechte an den generierten Dokumenten werden dem Kunden erst mit vollständiger und uneingeschränkter Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

§ 5 Nutzungsrechte, Lizenzen & Berater-White-Labeling

  1. Inhouse-Lizenz (Standard): Soweit der Kunde das Konzept für den Eigenbedarf bestellt, erhält er ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht, das generierte Dokument für eigene interne Zwecke zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Formatwechsel-Projekten im eigenen Unternehmen zu nutzen. Eine direkte Weiterveräußerung, Veröffentlichung oder Nutzung für dritte Unternehmen ist unzulässig.
  2. Consultant- / White-Label-Lizenz (Für Beratungshäuser & SAP-Consultants): Hat der Kunde im Bestellprozess die Option für Berater/White-Labeling ausgewählt und den entsprechenden Tarif entrichtet, erhält er das erweiterte, übertragbare Recht, die Inhalte und Matrizen im Rahmen von individuellen Beratungsmandaten an seine ausgewiesenen Endkunden (Mandanten) weiterzugeben, anzupassen und als Projektergebnis zu nutzen.
  3. Re-SaaS-Verbot: Unabhängig von der gewählten Lizenzstufe ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, den Zugang zur Plattform MaKo Clarify selbst als automatisierte Software-Dienstleistung (SaaS) oder Webdienst an Dritte weiterzuveräußern oder die Plattform zum Zweck des Re-Engineerings zu nutzen.
  4. Schutzgegenstand: Die BDEW- und BNetzA-Bestimmungen selbst sind gemeinfrei. Der Schutz erstreckt sich jedoch auf die individuelle sprachliche Synthese, die spezifische Datenstrukturierung, die proprietären System-Zuordnungsmatrizen sowie das Layout der Plattform.

§ 6 Mitwirkungspflichten & Kundenbranding (Co-Branding)

  1. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe seiner System- und Geschäftsparameter im Bestell-Wizard selbst verantwortlich.
  2. Räumt der Kunde die Möglichkeit ein, eigene Logos, Grafiken oder Markenfarben für das Co-Branding des PDFs hochzuladen, garantiert der Kunde, dass er über die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Grafikdateien entstehen.

§ 7 Gewährleistung & Haftungsbeschränkung

  1. Analysegrundlage: Der Anbieter verarbeitet die zum Generierungszeitpunkt öffentlich zugänglichen und auf der Plattform indexierten Regulierungsdokumente nach bestem Wissen und unter Einsatz mehrstufiger automatisierter Prüfroutinen. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die absolute Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder tagesaktuelle Endgültigkeit von BDEW- oder BNetzA-Veröffentlichungen.
  2. Keine Systemfreigabe: Die generierten Konzepte dienen als strukturierende Entscheidungshilfe und IT-Spezifikationsgrundlage. Die finale fachliche Prüfung, Architekturentscheidung und Freigabe für das produktive IT-System (z. B. SAP ECC / S/4HANA) obliegt ausschließlich den verantwortlichen Fachkräften und Systemingenieuren des Kunden.
  3. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.
  5. In den Fällen des Abs. 4 ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden für das jeweilige Konzept bezahlte Netto-Vergütung gedeckelt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Sperrung von Accounts, Löschung & Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Sperrung bei missbräuchlicher Nutzung: Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zum Kundenkonto sowie zur Plattform MaKo Clarify vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder das Kundenkonto vollständig zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde:
    • gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt;
    • im Rahmen der Registrierung oder Bestellung falsche oder irreführende Angaben gemacht hat (insbesondere bezüglich des B2B-Status oder der Unternehmensdaten);
    • die Schnittstellen, KI-Pipelines oder Automatisierungsdienste der Plattform missbräuchlich nutzt (z. B. durch automatisierte Massenabfragen/Scraping, Angriffe auf die Systemintegrität oder Versuche des Re-Engineers);
    • seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt.
  2. Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
  3. Rechtliche Schritte & Schadensersatz: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung zivil- und strafrechtlicher Schritte durch den Anbieter im Falle einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform bleiben von einer Sperrung oder Löschung des Kontos ausdrücklich unberührt.
  4. Auswirkungen der Sperrung: Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Löschung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Missbrauchs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte für bereits generierte oder in Auftrag gegebene Konzepte.

§ 9 Verfügbarkeit der Plattform & Delta-Analysen

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine 100%ige unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der regulären Bürozeiten durchgeführt.
  2. Erscheinen nach der Bereitstellung eines Konzepts neue oder geänderte BDEW-Mitteilungen, begründet dies keinen Mangel des bereits generierten Dokuments. Hierfür stehen auf der Plattform gesonderte Delta-Vergleichs-Funktionen zur Verfügung[cite: 4].

§ 10 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Rosenheim, Deutschland).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.